Ladeinfrastruktur Tiefgarage und Parkhaus (mit Lastmanagement) – Deutschland – 2021-2031

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Quartalsdaten zum Marktvolumen für Ladeinfrastruktur Tiefgarage und Parkhaus (mit Lastmanagement) in Deutschland von Q1/2021 bis Q4/2031. Aufgeteilt nach Bausegmenten (Neubau Wohnbau, Neubau Nichtwohnbau, Renovierung Wohnbau, Renovierung Nichtwohnbau) sowie Gesamtmarkt. Einheit: Tsd. Ladepunkte.

Region: Deutschland
Artikelnummer: DATA-DE-LIT-TOTAL-Q1-2021-Q4-2031 Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

Ladeinfrastruktur-Markt Deutschland: Ladepunkte in Tiefgaragen und Parkhäusern und Prognose bis 2031

Wie entwickelt sich der Ladeinfrastruktur-Markt in Deutschland? Der Datensatz erfasst neu installierte Ladepunkte in Tiefgaragen und Parkhäusern (Einheit Tsd. Ladepunkte) für alle Quartale von Q1/2021 bis Q4/2031 – als historische Marktdaten und Prognose.

Gezählt werden nicht öffentliche Wechselstrom-Ladepunkte (AC) bis 22 kW in Tiefgaragen und Parkhäusern von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Büro- und Gewerbegebäuden. Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte, damit der Netzanschluss ausreicht; die anteilige Hardware ist enthalten, ebenso der Austausch älterer Ladepunkte. Nicht erfasst sind Einzelwallboxen an Einzelstellplätzen, reine Vorverkabelung ohne Ladepunkt, öffentliche Ladepunkte und Gleichstrom-Schnelllader. Die Einheit folgt Förderung und Gesetz, die in Ladepunkten bzw. Stellplätzen rechnen.

Grundlage der Nachfrage ist der Hochlauf von Elektro-Pkw, darunter viele gewerblich zugelassene Firmenwagen. Hinzu kommt eine Verschiebung zu Mehrparteien- und Firmengaragen: Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert in Bestandsgebäuden je Stellplatz Vorverkabelung, Ladepunkte und bidirektionales Laden. Die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verlangt ab 2027 in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Stellplätzen Vorverkabelung und Mindestzahlen an Ladepunkten, im Nichtwohnbestand gelten Pflichten ab einer bestimmten Stellplatzzahl. Im Wohnungsbestand gibt es keine Nachrüstpflicht, doch Wohnungseigentumsgesetz (§ 20) und Bürgerliches Gesetzbuch (§ 554) erleichtern die Nachrüstung. Kaufprämien, Flottengrenzwerte und Sonderabschreibungen bestimmen den kurzfristigen Takt.

Welche Fragen zum Ladeinfrastruktur-Markt beantwortet der Datensatz?

  • Wie viele Ladepunkte entstehen durch Nachrüstung, wie viele im Neubau?
  • Wie verlief die Zahl neuer Garagen-Ladepunkte von 2021 bis zum Tiefpunkt 2024?
  • Wie stark wächst die Installation 2026 und 2027?
  • Wie verteilen sich die Ladepunkte auf Wohn- und Nichtwohngebäude?

Für wen ist der Datensatz geeignet?

Hersteller von Ladestationen und Lastmanagement-Systemen sowie Anbieter von Lade-Dienstleistungen planen Vertrieb und Kapazität. Elektroinstallateure, Planer der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und Hausverwaltungen schätzen das Projektvolumen in Bestandsgaragen ab, Wohnungsunternehmen und Eigentümer von Gewerbeimmobilien ihren Investitionsbedarf. Energieversorger, Investoren und Analysten bewerten das Wachstum privater Ladeinfrastruktur.

Datengrundlage und Methodik

Die Reihe unterscheidet Wohngebäude und Nichtwohngebäude, jeweils im Neubau und in der Sanierung, und enthält den Gesamtmarkt. Das Modell verbindet Baufertigstellungen, Baugenehmigungen und Modernisierungsflächen mit der Zahl der Wohnungen bzw. Stellplätze je Fläche, dem Ausstattungsgrad neuer Gebäude und der Nachrüstquote im Bestand; die Basis bilden neue Elektro-Pkw und der Anteil von Tiefgaragen und Parkhäusern. Die Mengen wurden aus Bestands-, Ausstattungs- und Erneuerungskennwerten hergeleitet und mit verfügbaren Branchenangaben und internen Daten auf Plausibilität geprüft.

Lieferung als CSV- und Excel-Datei, jeweils auf Deutsch und Englisch, mit 44 Quartalswerten. Passende Datensätze: Wallbox (AC, 11/22 kW), Gewerbespeicher (Batterie), PV-Modul Flachdach sowie alle Daten zu Heizung, Lüftung, Klima und Energie.