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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ceresana e.K.

Stand: 12.08.2016

§ I.1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Dies sind die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden: “AGB”) der Firma Ceresana, eingetragener Kaufmann, Inhaber Oliver Kutsch (im Folgenden „Ceresana“)
(2) Das Angebot von Ceresana richtet sich ausschließlich an Besteller, die
• Unternehmer sind im Sinne von §§ 14, 310 Absatz 1 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, insbesondere auch Nutzer im freiberuflichen und wissenschaftlichen Bereich
oder
• juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
(3) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ceresana und dem Besteller gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Ceresana und dem Besteller, ohne dass es eines besonderen Hinweises bedarf. Abweichende AGB des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ceresana ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Ist die Vertragssprache Deutsch, wird nur die deutsche Version dieser AGB Bestandteil des Vertrags. Ist die Vertragssprache Englisch, wird nur die englische Version dieser AGB Bestandteil des Vertrags. Die Vertragssprache wird bei Auftragsstudien in der Individualvereinbarung bestimmt. Bei der Bestellung einer auftragsunabhängigen Studie wird die Vertragssprache durch die Sprache bestimmt, die für die Korrespondenz zwischen Ceresana und dem Kunden verwendet wird. Dabei können nur Englisch und Deutsch Vertragssprache werden.
(5) Ein Verzicht auf eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters von Ceresana. Ein Verzicht auf die Verfolgung einer Verletzung der AGB darf nicht als Verzicht auf die Verfolgung späterer Verletzungen ausgelegt werden.
(6) Mit der Absendung der Bestellung bzw. der Unterschrift unter dem Vertrag bzgl. der Erstellung einer Auftragsstudie erklärt sich der Besteller mit diesen AGB einverstanden.

(7) Ceresana behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.
§ I.2 Angebot, Bestätigung und Annahme
(1) Die auf der Website (www.ceresana.com) und in den Prospekten von Ceresana angeführten oder erwähnten Preise und Studienbeschreibungen stellen kein Angebot von Ceresana an den Besteller dar. Die Darstellungen stellen lediglich eine Einladung an den Besteller dar, seinerseits Ceresana einen verbindlichen Antrag (Bestellung) unter Geltung dieser AGB zu machen. Dies kann per Telefon, Fax, Post, Email oder das Online-Bestellformular auf www.ceresana.com erfolgen. Alle aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch Ceresana. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Studie.
(2) Bei der Auftragserteilung für die Erstellung einer Studie wird der individualrechtliche Teil des Vertrags regelmäßig von den Vertragsparteien ausgehandelt. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde und beiden Vertragsparteien in unterschriebener Form zugegangen ist.
§ I.3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Besteller verpflichtet sich, Ceresana kostenlos jede Unterstützung zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
§ I.4 Preis und Zahlung
(1) Alle von Ceresana ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro inklusive Standard-Versand und bei Bestellern mit Rechnungsadresse in Deutschland zuzüglich der deutschen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Sollte der Besteller einen Express-Versand wünschen, wird ihm dieser Betrag zusätzlich in Rechnung gestellt.
(2) Beim Kauf von auftragsunabhängigen Studien können Neukunden und Besteller mit Rechnungsanschrift im Ausland nur per Vorkasse bezahlen. Die Versendung der Studie erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Wiederholungs-Besteller mit Rechnungsadresse in Deutschland können auch per Rechnung bezahlen. Ceresana behält sich allerdings vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen auf die Bezahlung per Vorkasse zu bestehen.
(3) Bei der Auftragserteilung für die Erstellung einer Studie werden die Zahlungsmodalitäten, die für den Kauf unter (2) geregelt sind, per Individualvereinbarung getroffen.
(4) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Preis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zahlbar. Auch der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Individualabrede zulässig.
(5) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist Ceresana berechtigt zu Lasten des Bestellers nach erfolgloser Anmahnung ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten. Die Kosten für die Beitreibung offen stehender Rechnungsbeträge trägt hierbei der Besteller. Außerdem ist Ceresana ab Eintritt des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Ceresana vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Besteller über, sobald die Studie an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
(2) Wenn Ceresana Studien in Teillieferungen liefert, stellt jede Teillieferung einen separaten Vertrag dar. Der Besteller ist bei Fehlerhaftigkeit einer oder mehrerer Teillieferungen nicht berechtigt, von nachfolgenden Teillieferungen zurückzutreten.
§ I.7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Studie bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Ceresana.
§ I.8 Abnahme
Bei Auftragsstudien findet die Abnahme der vom Besteller in Auftrag gegebenen Studie durch die nach der Übergabe stattfindende (letzten Teil-)Zahlung statt. Sollte nach der Übergabe keine Zahlung mehr fällig werden, findet die Abnahme durch Ingebrauchnahme der Studie, spätestens jedoch durch Ablauf von 4 Wochen nach Übergabe statt. Ceresana verpflichtet sich, hierauf in dem Schreiben, das die Studie bei der Übergabe begleitet, hinzuweisen.
§ I.9 Vereinbarte Eigenschaft, Gewährleistung und Haftung
(1) Es wird darauf hingewiesen und der Besteller erkennt an, dass die Ergebnisse und Schlüsse in den Studien von Ceresana auf Informationen basieren, die in gutem Glauben aus primären und sekundären Quellen stammen, deren Richtigkeit Ceresana nicht immer garantieren kann. Obwohl die Informationen in den Studien von Ceresana zum Zeitpunkt der Fertigstellung von Ceresana für korrekt befunden werden, kann und wird Ceresana keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen geben. Die Studien werden als allgemeine Grundlage bereitgestellt und sind nicht als rechtliche oder finanzieller Beratung zu verstehen. Ceresana übernimmt für Handlungen keine Haftung, die auf Informationen aus den Studien basieren, die sich anschließend als inkorrekt herausstellen.
(2) Für Personenschäden haftet Ceresana unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Besteller infolge einer von Ceresana vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Besteller infolge einer von Ceresana verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet Ceresana auch dann, wenn Ceresana lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung von Ceresana für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Beim Kauf einer auftragsunabhängigen Studie setzen Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei unterliegt die Rüge der Schriftform.
(4) Bei der Auftragserteilung für die Erstellung einer Studie setzen Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus, dass
(a) er sie sich bei der Abnahme schriftlich vorbehalten hat
oder
(b) er bei offensichtlichen Mängeln Ceresana vor Ablauf von vier Wochen nach Übergabe eine schriftliche Mängelanzeige erstattet
oder
(c) er bei nicht offensichtlichen Mängeln Ceresana vor Ablauf eines Jahres nach Abnahme eine schriftliche Mängelanzeige erstattet,
wobei er bei den Varianten (b) und (c) nur solche Mängel rügen kann, die er bei Abnahme nicht gekannt hat. Diese Ausschlussfristen gelten nicht im Falle eines arglistigen Verhaltens auf Seiten von Ceresana.
(5) Falls Ceresana trotz Fälligkeit nicht oder nicht vertragsgemäß leistet, kann der Besteller erst dann Gewährleistungsrechte geltend machen, wenn er Ceresana die Mängel unter den Voraussetzungen von (3) bzw. (4) mit einer angemessenen Nachfrist schriftlich anzeigt und die Nachfrist erfolglos verstrichen ist. Die Nachfristsetzung kann unterbleiben, wenn die Fristsetzung dem Besteller unzumutbar oder den gesetzlichen Bestimmungen gemäß entbehrlich ist.
(6) Bleibt Ceresana die Leistung bzw. Nachbesserung nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist infolge eines Umstandes schuldig, den Ceresana nicht zu vertreten hat, so ist der Besteller erst nach dem erfolglosen Ablauf einer weiteren von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Fristsetzung dem Besteller unzumutbar oder den gesetzlichen Bestimmungen gemäß entbehrlich ist.
(7) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die Ceresana nicht zu vertreten hat und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien Ceresana für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Leistungspflicht. In dieser Zeit ist der Besteller nicht berechtigt, Ceresana Nachfristen mit dem Ziel zu setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Sofern Ceresana das Leistungshindernis zu vertreten hat, bleibt die Leistungspflicht von Ceresana und das Recht des Bestellers zur Nachfristsetzung unberührt; die Nachfrist muss jedoch so bemessen sein, dass innerhalb ihrer das Leistungshindernis voraussichtlich behoben werden kann. Über den Zeitraum, der zur Behebung des Leistungshindernisses voraussichtlich erforderlich sein wird, wird Ceresana den Besteller unverzüglich nach Eintritt des Leistungshindernisses unterrichten.
(8) Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln sowie auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlich bestimmten Beginn der Verjährungsfrist. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gegen Ceresana aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, aufgrund von Personenschäden, aufgrund der Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verhalten von Ceresana und soweit das Gesetz an anderer Stelle längere Fristen zwingend vorschreibt.
(9) Soweit die Haftung von Ceresana ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(10) Der Besteller ist zu allen Handlungen verpflichtet, die notwendig werden und redlicherweise von ihm erwartet werden können, um Schäden vorzubeugen und Schäden zu mindern.
§ I.10 Nutzungsrechte
(1) Die von Ceresana erstellten Studien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Bestellers bestimmt. Alle Rechte sind vorbehalten. Der Urheberrechtsschutz besteht weltweit. Zuwiderhandlungen gegen die Copyright-Bestimmungen stellen einen Rechtsverstoß dar, der zivil- und strafrechtlich verfolgt wird.
(2) Ceresana bietet die von Ceresana erstellten Studien in drei verschiedenen Lizenzen an.
Die Corporate-Lizenz (PDF-Datei) lizenziert den Besteller, die Studie an allen Unternehmensstandorten und Tochtergesellschaften, an denen er über 50% Anteile hat, für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
Die Premium-Lizenz (PDF -Datei) und die Basis-Lizenz (gebundenes Buch) lizenzieren den Besteller, die Studie innerhalb eines Standortes für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(3) Eine über die hier beschriebene hinausgehende Nutzung ist nicht zulässig. Insbesondere ist es dem Besteller ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch Ceresana untersagt, die Studie oder Auszüge aus der Studie an Dritte in welcher Form auch immer (Papier, Bild- oder Datenträger, Mikrofilme, Internet, etc.) weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen (als Dritte zählen bei der Premium- und der Basis-Lizenzen auch selbständige Standorte und Auslands- sowie Mutter- und Tochtergesellschaften des bestellenden Unternehmens), die Studie zu veröffentlichen, Unterlizenzen zu erteilen, die Studie zu vervielfältigen, zu ändern, zu vermieten, zu übersetzen oder auf andere Weise zu verwerten.
(4) Ist eine über die hier beschriebene hinausgehende Nutzung durch den Besteller gewünscht, können ihm auf Anfrage die entsprechenden Rechte von Ceresana zum Erwerb angeboten werden. Bei einer etwaigen ausdrücklich und schriftlich vereinbarten weitergehenden Nutzung von Daten durch den Besteller ist Ceresana als Urheber ausdrücklich zu nennen.
(5) Urheberrechts-, Copyright- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Studien dürfen weder entfernt noch verändert werden.
(6) Sollte der Besteller zu einem Zeitpunkt vom Vertrag gemäß § 346 BGB zurücktreten, an dem er die bestellte Studie schon erhalten hat, muss er alle digitalen Verkörperungen der Studie (Pdfs) unverzüglich aus allen Systemen, Speichermedien und anderen Dateiträgern entfernen und alle physischen Verkörperungen der Studie unverzüglich vernichten. Zudem hat der Besteller eine separate schriftliche Erklärung abzugeben, dass er die voranstehenden Handlungen vorgenommen hat.
(7) Verstößt der Besteller schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen, wird – unter Anrechnung etwaiger Schadensersatzansprüche von Ceresana, die ausdrücklich vorbehalten bleiben – eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € fällig.
§ I.11 Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten des Bestellers ist Ceresana ein wichtiges Anliegen. Für Details über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sei der Besteller auf die Datenschutzerklärung von Ceresana auf der Website www.ceresana.com verwiesen.
§ I.12 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Ceresana in Konstanz.
(3) Der Besteller ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ceresana auf Dritte zu übertragen.
(4) Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten, oder diese AGB Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

Konstanz, 12.08.2016

Ceresana
Mainaustraße 34
78464 Konstanz
Deutschland

Tel.: +49 7531 9429 70

E-Mail: info@ceresana.com
www.ceresana.com